Rettungsgasse ab 1. Jänner 2012 PflichtSchnellere Zufahrt der Einsatzkräfte erhöht
Überlebenschancen Das Gesetz ist ein zentraler Schritt für eine schnellere Versorgung von
Schwerstverletzten und ein Meilenstein für die Verkehrssicherheit in Österreich.
Denn bis dato waren die Einsatzkräfte in ihrem Rennen gegen die Zeit oft
behindert, weil die Pannenstreifen bei Staus blockiert waren oder von anderen
Verkehrsteilnehmern missbräuchlich als Ausweichroute verwendet wurden. Was ist eine Rettungsgasse?Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen zu stockendem Verkehr oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich nach links. Alle anderen Spuren fahren soweit wie möglich nach rechts.Idealerweise bilden Personenkraftwagen, Motorräder, Lastkraftwagen oder Busse Kolonnen, stehen parallel zur Fahrtrichtung und halten ausreichend Sicherheitsabstand, auch zum vorderen Fahrzeug. So entsteht die sogenannte Rettungsgasse, die ausschließlich von Einsatzfahrzeugen (Polizei,Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.
Achtung: Die Bildung
einer Rettungsgasse ist nicht nur dann notwendig, wenn ein Unfall als Ursache
der Verzögerung auftritt. Auch die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu
anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden. Die durch
die Rettungsgasse mögliche Zeitersparnis für die Einsatzkräfte kann im Ernstfall
über Leben und Tod entscheiden. Aus diesem Grund werden die Behinderung von
Einsatzfahrzeugen sowie die widerrechtliche Benützung der Rettungsgasse mit
einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro geahndet.
Die Rettungsgasse sollte bei stockendem Verkehr, der zu einem Stau führen könnte, bereits vorausschauend gebildet werden – also schon bevor der Verkehr endgültig zum Erliegen kommt. Die Bildung einer Rettungsgasse ist ab 1. Jänner 2012 für alle Fahrzeuge auf Autobahnen und Schnellstraßen bzw. Autostraßen verpflichtend. Auf allen anderen Straßen bleiben die bestehenden Regelungen aufrecht, wonach alle Straßenbenützer einem herannahenden Einsatzfahrzeug Platz machen müssen. ![]() Überlebenschancen erhöhen sich um bis zu 40 Prozent Wie Erfahrungen aus den Nachbarländern zeigen, ergibt sich für Einsatzkräfte durch die Rettungsgasse ein Zeitgewinn von bis zu vier Minuten. Ein Vorsprung, der Leben retten kann: Die Überlebenschancen von Schwerstverletzten erhöhen sich, je schneller professionelle Hilfe geleistet werden kann, im Durchschnitt um zehn Prozent pro Minute. Vier Minuten Zeitersparnis dank der Rettungsgasse bedeutenalso eine bis zu 40 Prozent höhere Überlebenschance!
|